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   OLG Hamm, 29.11.2005 - 21 U 57/05   

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https://dejure.org/2005,4412
OLG Hamm, 29.11.2005 - 21 U 57/05 (https://dejure.org/2005,4412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.11.2005 - 21 U 57/05 (https://dejure.org/2005,4412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. November 2005 - 21 U 57/05 (https://dejure.org/2005,4412)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschluss der Biomasseanlage des Klägers an das Stromnetz; Verpflichtung zur Abnahme des erzeugten Stroms; Pflicht zur vollständigen Vergütung des abgenommenen Stromes nach den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Sätzen ohne Abzug eines Anteils für ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    BiomasseV; EEG 2004 § 5; EEG 2004 § 8
    Keine prozentuale Obergrenze für zulässige Zünd- und Stützfeuerung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Stromeinspeisung; Biogasanlage; Zünd- und Stützfeuerungsanteil.

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BiomasseV § 2; ; BiomasseV § 4 Abs. 2; ; BiomasseV § 4 Abs. 3; ; AGBG § 9; ; EEG § 2 Abs. 1 S. 2; ; EEG § 4; ; EEG § 5; ; EEG § 5 Abs. 1 S. 1; ; EEG § 8; ; EEG § 8 Abs. 1 S. 1; ; EEG § 8 Abs. 6 S. 2 n. F.; ; EEG § 8 Abs. 7 n. F.; ; EEG § 21; ; EEG § 21 Abs. 5 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließlichkeitsgrundsatz gem. § 4 Abs. 2 BiomasseV : ausschließlicher Einsatz von Biomasse für die Förderwürdigkeit einer Anlage zur Stromerzeugung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • forumz.de (Kurzanmerkung)

    Anteil der Zünd- und Stützfeuerung darf über 10% liegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1067
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2005 - 21 U 57/05
    Dabei hat er allerdings offengelassen, ob der Netzbetreiber die Eingehung eines Vertrages verlangen kann (BGHZ 155, 141, 159 ff.; BGH ZNER 2005, 155).
  • BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 25/04

    Einspeisung elektrischer Energie durch ein gemeinwirtschaftliches Unternehmen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2005 - 21 U 57/05
    Dabei hat er allerdings offengelassen, ob der Netzbetreiber die Eingehung eines Vertrages verlangen kann (BGHZ 155, 141, 159 ff.; BGH ZNER 2005, 155).
  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 29 U 14/03

    Stromabrechnung bei der Einspeisung von Strom aus Windkraftanlagen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2005 - 21 U 57/05
    Die Blindleistung, die in einem Wechsel- und Drehstromkreis zum Aufbau elektrischer Energie verbraucht wird, muss nicht eigens erfasst werden, weil die Beklagte hierfür keine Abschläge oder Gegenansprüche geltend machen kann (so auch OLG Hamm, 29. Zivilsenat, ZNER 2003, 335; s. auch LG Frankfurt/Oder IR 2004, 206 und IR 2005, 14).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 31/09

    Stromeinspeisung: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Vergütung von

    (1) Das Oberlandesgericht Hamm (ZNER 2003, 335, 336 f.; Urteil vom 29. November 2005 - 21 U 57/05, juris) vertritt die Auffassung, dass der Netzbetreiber die Kosten, die bei einer Stromeinspeisung der Windkraftanlagenbetreiber aufgrund der dabei auftretenden Blindleistung verursacht würden, selbst tragen müsse, weil es für eine Abwälzung auf den Stromeinspeiser an einer gesetzlichen Grundlage fehle.
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